Verkehrsleiter

Ich übernehme für Ihr Unternehmen die Tätigkeit des

„externen Verkehrsleiters“

Verkehrsleiter gemäß Art. 2 Nr. 6; Art. 4 VO (EG) Nr. 1071/2009

lesen Sie dazu dieses Merkblatt :

 
 VERORDNUNG (EG) Nr. 1071/2009

DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 21. Oktober 2009
zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und zur Aufhebung der Richtlinie 96/26/EG
des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)

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( zum herunterladen bitte anklicken )

Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) :

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( … bitte anklicken )